Katzen Kastrations-Aktion

Das Hilfsprojekt des TSVR für finanziell benachteiligte

Tierhalterinnen und Tierhalter.

Kastrationswochen

1. Februar bis 31. März 2025

Warum sollten Sie Ihre Katze kastrieren lassen?

Artikel 25 Absatz 4 der Schweizer Tierschutzverordnung verpflichtet Tierhalter dazu, Massnah­men zu ergreifen, um eine unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern. Unterstützen Sie uns dabei und melden Sie Ihre Freigänger-Katze zur Kastration an.

 

Wir möchten Sie finanziell unterstützen, wenn Sie sich die Kastration sonst nicht leisten können. Es ist uns ein grosses Anliegen, die unkontrollierte Vermehrung zu verhindern!

Wann können Sie sich anmelden? Wer bezahlt was?

Ab dem 1. Januar 2025 können Sie sich auf dieser Seite über das Formular unkompliziert anmelden. Sobald Sie unsere Bestätigung erhalten haben können Sie die Tierarztpraxis Büchel & Schenk AG in Oberriet oder die Tierarztpraxis Thöny in Widnau direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.

Für die Kastration Ihrer Katze fallen lediglich 60 Franken an und für die Kastration Ihres Katers 30 Franken! Die verbleibenden Kosten werden vom Tierschutzverein Rheintal sowie den Tierärzten übernommen.

Teilnahmebedingungen

Anmeldeformular

Kastrations-Aktion

Bei meinem Haustier handelt es sich um:

Die Kastration soll von folgendem Tierarzt durchgeführt werden: