Katzen Kastrations-Aktion
Das Hilfsprojekt des TSVR für finanziell benachteiligte
Tierhalterinnen und Tierhalter.
Kastrationswochen
1. Februar bis 31. März 2025
Warum sollten Sie Ihre Katze kastrieren lassen?
Artikel 25 Absatz 4 der Schweizer Tierschutzverordnung verpflichtet Tierhalter dazu, Massnahmen zu ergreifen, um eine unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern. Unterstützen Sie uns dabei und melden Sie Ihre Freigänger-Katze zur Kastration an.
Wir möchten Sie finanziell unterstützen, wenn Sie sich die Kastration sonst nicht leisten können. Es ist uns ein grosses Anliegen, die unkontrollierte Vermehrung zu verhindern!
Wann können Sie sich anmelden? Wer bezahlt was?
Ab dem 1. Januar 2025 können Sie sich auf dieser Seite über das Formular unkompliziert anmelden. Sobald Sie unsere Bestätigung erhalten haben können Sie die Tierarztpraxis Büchel & Schenk AG in Oberriet oder die Tierarztpraxis Thöny in Widnau direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.
Für die Kastration Ihrer Katze fallen lediglich 60 Franken an und für die Kastration Ihres Katers 30 Franken! Die verbleibenden Kosten werden vom Tierschutzverein Rheintal sowie den Tierärzten übernommen.
Teilnahmebedingungen
- Sie haben gegenwärtig mit finanziellen Herausforderungen zu kämpfen.
- Sie wohnen in unserem Zuständigkeitsbereich (Karte)
- Wir behalten uns das Recht vor, die Anzahl der Kastrationen von Katzen zu begrenzen, ab- hängig von der Anzahl der Anmeldungen und der verfügbaren Kapazitäten der Tierärzte.